Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Feuerwerken oder Special-Effect-Darstellungen

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

Impressum

1. Geltungsbereich

Mit der Unterzeichnung eines Auftrages zur Durchführung eines Feuerwerks, treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, in Kraft.
Alle aufgeführten Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für die Gesamtheit aller Mitarbeiter von MFG Magic Fireworks Gräning und dem Auftraggeber. Alle Abweichungen von den AGB, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Mit der Beauftragung durch den Kunden erklärt dieser sein Einverständnis der AGB, sowie sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Mail oder Whatsapp einverstanden. Ein Einspruch dagegen kann nur schriftlich erfolgen.

 

2. Auftragserteilung

Sämtliche Beratungen und Vorgespräche, inklusive einer ggf. erforderlichen ersten Ortsbesichtigung, erfolgen bis zur schriftlichen Erteilung des Auftrages kostenlos. Über die Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung, entscheidet Magic Fireworks Gräning. Mit der Bestätigung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den AGB einverstanden. Spätestens durch die schriftliche bzw. elektronische Bestätigung von Magic Fireworks Gräning, (Email oder Brief), gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Magic Fireworks Gräning behält sich vor die Art der Effekte, sowie die Effektreihenfolge für alle vorgeschlagenen Feuerwerkschoreografien zu ändern.
Die Vorschläge können jederzeit geändert, bzw. angepasst werden, wenn die äußeren Gegebenheiten, wie z.B. Lieferengpässe von Herstellern, Trockenheit, Regen, zu hohe Windgeschwindigkeiten, gesetzliche Regelungen, Sicherheitsrisiken, etc. dies erfordern. Entsprechende Änderungen, dürfen durch Magic Fireworks Gräning auch kurzfristig und ohne Einverständnis des Auftraggebers vorgenommen werden, wenn sie nötig sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.

 

3. Entgelte und Bezahlung

Die Entgelte für die Feuerwerksveranstaltung, werden in schriftlicher Form verbindlich festgehalten. 50% des vereinbarten Entgeltes, sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die restlichen 50% werden sechs Wochen vor dem vereinbarten Zündtermin des Feuerwerkes fällig. Sollte bis zum Tag des Feuerwerks nicht das vollständige Entgelt bezahlt worden sein, dann wird der geschlossene Vertrag als „vom Auftraggeber storniert“ angesehen und es fallen die Stornierungsgebühren aus Nummer 8 an. Das Entgelt umfasst alle Kosten für die Durchführung des Feuerwerks. Die Wahl der Zahlungsweise obliegt Magic Fireworks Gräning, oder wird im Auftrag schriftlich festgelegt. Bei Nichtbezahlung steht es Magic Fireworks Gräning zu Zahlungserinnerungen zu versenden.
Nach 2 Wochen Verzug wird die erste Zahlungserinnerung und nach 4 Wochen Verzug die zweite Zahlungserinnerung (jeweils ohne Mahngebühr) vorgenommen.
Anschließend werden bis zur Abgleichung des fälligen Betrages durch den Auftraggeber alle 2 Wochen Zahlungserinnerungen (mit Mahngebühren) versandt.

Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verstehen sich inkl. aktueller gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung ausgewiesen ist.

 

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers Folge zu leisten, anderenfalls ist Magic Fireworks Gräning berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle notwendigen Auslagen und Ausfälle, sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen. Bei Ermöglichung des Feuerwerkes in einem Radius von maximal 5 Minuten Fußweg (400m Entfernung) gilt das Feuerwerk als ordnungsgemäß angezeigt und kann ausgeführt werden.

Mit dem Akzeptieren dieser AGB erklären Sie sich mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung per Mail oder Whatsapp einverstanden. Ein Einspruch dagegen kann nur schriftlich erfolgen.

 

5. Pflichten Magic Fireworks Gräning

Magic Fireworks Gräning verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und pünktlich durchzuführen. Er hat dabei den Service einzuhalten, der folgende Punkte umfasst:
1) Die vollständigen Anfahrtskosten des Pyrotechnikers und der Helfer
2) Mögliche Abweichungen vom Zündzeitpunkt (In diesem Fall: Uhrzeit der Zündung) müssen nicht zusätzlich bezahlt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die gesetzlichen Zündzeiten eingehalten werden müssen, um das Feuerwerk durchführen zu können. Sollte es zu solch einer Verzögerung kommen, so trägt der Auftraggeber die Verantwortung soweit sie nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Magic Fireworks Gräning entstanden ist.
3) Die professionelle Zündung vor Ort im Rahmen der einzuhaltenden Gesetze.
4) Die Einholung aller Genehmigungen bei der Gemeinde, dem Land oder dem Bund, sowie sämtlichen Behörden (Wasserschutzpolizei, Naturschutzamt, etc.)
5) Die Absprache mit dem Grundstückseigner und der Location.
6) Die eventuell notwendige Absperrung von Flächen, die gesetzlich während des Aufbaus und der Zündung des Feuerwerks nicht betreten bzw. befahren werden dürfen.
7) Ordnungsgemäße Entsorgung der Produkte
8) Grobreinigung des Abbrennplatzes.
Magic Fireworks Gräning verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang aller zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Maßnahmen.

 

6. Ausfälle

Kann das Feuerwerk aus folgenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist Magic Fireworks Gräning verpflichtet dem Auftraggeber die bisherig gezahlten Entgelte (ohne Zinsen) zurückzuerstatten:
1) Eine Änderung der Genehmigungsregeln verhindert die Durchführung des Feuerwerks.
2) Die Zusage der Location respektive des Grundstückseigners wird zurückgezogen und verhindert somit die Durchführung des Feuerwerks, sofern kein anderer Zündplatz gefunden wird.
Kann das Feuerwerk auf Grund witterungsbedingter Einflüsse oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so kann der Auftraggeber das Feuerwerk an einem anderen Zündtermin ohne Vertragsveränderungsgebühren ausführen lassen.
Sollte das Feuerwerk nur eingeschränkt möglich sein, werden dem Auftraggeber die Kosten für die nichtzündbaren Elemente erstattet. Das Zustandekommen des Betrages und die Rückzahlung erfolgen innerhalb von 15 Werktagen nach dem Auftrag auf das Konto des Auftraggebers.
Im Krankheitsfalle des Pyrotechnikers steht es Magic Fireworks Gräning zu, die Feuerwerksveranstaltung abzusagen. Er ist verpflichtet, sich um einen entsprechenden Ersatz zu bemühen, es gibt in diesem Falle jedoch keine Durchführungsgarantie. Magic Fireworks Gräning erstattet in diesem Fall alle, durch den Auftraggeber bereits gezahlten, Entgelte (ohne Zinsen).
Sollten die Punkte dieser AGB, sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, so steht Magic Fireworks Gräning ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für diesen Fall ist Magic Fireworks Gräning nicht verpflichtet, bereits geleistete Entgelte zu erstatten.

 

7. Veränderung des Vertrages:

Der Auftraggeber hat das Recht den vereinbarten Zündungstermin (in diesem Fall: Tag der Zündung) abzuändern. Dabei müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:
1) Wird der Zündungstermin bis zu 8 Wochen vor der Zündung geändert, fallen zusätzlich zu den Auftragskosten keine weiteren Kosten an. Bei kurzfristigeren (4 Wochen oder weniger bis ursprünglichen Zündtermin) Veränderungen des Zündungstermins, behält sich Magic Fireworks Gräning vor, angefallene, nicht erstattungsfähige Genehmigungsgebühren und Kosten für entstehenden Mehraufwand gesondert vom Auftraggeber erstattet zu bekommen bzw. In Rechnung zu stellen.
2) Eine Veränderung des Zündungstermins muss so erfolgen, dass Magic Fireworks Gräning die Fristen für die Einholung der Genehmigungen für den neuen Zündungstermin einhalten kann.
(mindestens 12 Werktage vor Zündtermin)
3) Der neue Termin muss von Magic Fireworks Gräning schriftlich bestätigt werden! Sollte der von Ihnen gewählte Termin bereits vergeben sein, behalten wir uns vor, Ihren Auftrag als "von Ihnen storniert" zu betrachten und die unter Punkt 8 aufgeführten Stornierungsgebühren zu berechnen.

 

8. Stornierungsgebühren:

Der Auftraggeber hat das Recht, die Auftragserteilung jederzeit zu stornieren. Durch die Stornierung seitens des Auftraggebers fallen die folgenden Gebühren an:
1) Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss.
2) Erfolgt die Stornierung nach einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss und bis zu 6 Wochen vor Auftragsausführung, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 20% des Auftragswertes tragen.
3) Erfolgt die Stornierung zwischen 6 Wochen und 3 Wochen vor Auftragsausführung, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 35% des Auftragswertes tragen.
4) Erfolgt die Stornierung 3 Wochen vor Auftragsausführung oder später, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 50% des Auftragswertes tragen.

 

9. Schadensersatz/Gewährleistung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln von Magic Fireworks Gräning verursacht wurde.

 

10. Urheberrecht

Die Urheberrechte an der Konzeption des Feuerwerks, sowie am Bild- und Tonmaterial, werden nicht übertragen und stehen Magic Fireworks Gräning zu, der diese für eigene Zwecke verwenden darf. Eine Verwendung auf sozialen Medien ist gestattet, sofern Magic Fireworks Gräning verlinkt oder benannt wird.

 

11. Anzuwendendes Recht

Die Rechtsbeziehungen beider Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

 

12. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

 

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist der Geschäftssitz von Magic Fireworks Gräning.